Bei der Erstellung der Baulohnabrechnungen gibt es bestimmte Besonderheiten, die bei anderen Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht existieren. Daher sind Abrechnungen im Baugewerbe komplizierter als in anderen Gewerben.
Unter diese Besonderheiten fallen:
- Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes
- Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)
- Erstellung von Sofortmeldungen
- Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendariums Erfassung
- Unterschiede zwischen Gewerbliche und Angestellte im Bauunternehmen
- Auszubildende im Baugewerbe (Auslernjahr, Urlaubsübernahme)
- Geringfügige
- Mindestlohn lt. Tarif
Sozialkassen des Baugewerbes
Für die verschiedenen Bereiche des Baugewerbes gibt es verschiedene Sozialkassen, bei denen der Arbeitnehmer gemeldet sein muss. Diese Kassen sind speziell auf die Bedürfnisse der sozialen Absicherung des jeweiligen Baugewerbes bzw. Baunebengewerbes ausgelegt.
Als wichtige Sozialkassen sind hier zu nennen:
- SOKA Bau
- Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayrischen Baugewerbes e.V.
- Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
- Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)
- Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (uk/ zvk) für das Maler und Lackierergewerbe
- Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks WaG
- Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks
- Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
- Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG
- Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG
Die wichtigsten Aufgaben dieser Kassen liegen in den Bereichen der Zusatzversorgung und tariflichen Zusatzrente. Im Fall der SOKA-Bau liegt ein weiterer Teil der Aufgaben im Urlaubsausgleich über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse. Dies ist bei wetterabhängigen Gewerben der Fall.